Neuanmeldungen
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Pädagogisches Konzept
Der Naturkindergarten wurde 2001 als eingetragener Verein (e. V.) und Elterninitiative für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt gegründet. Die Intention war es, eine naturverbundene, „unter freiem Himmel stattfindende" waldpädagogische Einrichtung in Dießen zu errichten – nicht zuletzt angesichts der wachsenden Konsumorientiertheit, Reizüberflutung und des Verlorengehens der Beziehung zur Natur in der Gesellschaft.
In Bayern existiert seit 1999 der Landesverband Wald- und Naturkindergärten e. V., dem der Naturkindergarten Dießen e. V. angehört und der ihn in vielen öffentlichen Belangen vertritt und unterstützt.
Den Kindern stehen nicht eingezäunte Spielräume zur Verfügung, in denen sie sich kognitiv, emotional und sozial entwickeln können. Im Vordergrund der pädagogischen Arbeit steht das Spiel als kindlicher Lebenszweck – alle Spiele im Wald fordern und fördern ganzheitlich die Wahrnehmung und alle Sinne. Das hautnahe Erleben des Kreislaufs der Natur fordert die Kinder heraus, sich auf natürliche Weise in einen Rhythmus einzuordnen. Kinder verlassen die Einrichtung körperlich, seelisch und geistig gestärkt und mit einem reichen Erfahrungsschatz ausgestattet.
Pädagogische Zielsetzung
Neben den Bedürfnissen der Kinder sind die im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayKiBiG) festgelegten Ziele die Richtschnur unseres pädagogischen Handelns. Kinder erfahren sich in der natürlichen Umwelt eines Naturkindergartens unmittelbar als Teil der Natur – Achtsamkeit und Respekt gegenüber Mitmenschen, Tieren und der Natur werden täglich erlebt und verinnerlicht.
Der Bildungsauftrag besteht darin, das Kind ganzheitlich zu fördern. Folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten stehen dabei im Vordergrund:
- Physische Kompetenz
- Emotionale Stabilität und Selbstwertgefühl
- Kognitive Kompetenz
- Sprachkompetenz
- Erwerb von Werten und Verantwortung
- Angemessenes Verhalten im sozialen Kontext
- Kreativität
- Schulfähigkeit
1. Physische Kompetenz
Grob- und feinmotorische Fähigkeiten: Der Aufenthalt in der Natur bietet den Kindern unterschiedlichste Bewegungserfahrungen – Baumstämme laden zum Klettern und Balancieren ein, Büsche zum Verstecken, Hänge zum Rutschen. Der vielfältige Bewegungswechsel fördert Ausdauer und Kraft und schult Geschicklichkeit und Koordination. Im Freien Spiel wählt jedes Kind seine Bewegungsmöglichkeiten nach eigenen Bedürfnissen. Auch feinmotorische Beschäftigungen wie Sammeln, Bauen, Mandalas legen oder mit Stöcken malen sind im Wald gegeben; Sonne, Wind, Regen und Schnee zu spüren weckt die Lebendigkeit und fördert Flexibilität und Mut.
Gesundheit: Die Kinder lernen, auf die Signale ihres Körpers zu achten – sich bei Kälte angemessen zu schützen, bei Nässe umzuziehen, bei Hitze ausreichend zu trinken – und mögliche Gefahrenquellen zu erkennen. Hygienische Maßnahmen wie das gründliche Händewaschen vor Mahlzeiten sind im Wald von besonderer Bedeutung.
Das Erleben der Natur und ihrer Verwandlung im Jahreslauf spricht alle Sinne an:
- Sehen: bunte Herbstblätter, Regenhimmel, Ameisenhaufen mit Muße betrachten und entdecken – die Formen und Farben der Natur wirken beruhigend.
- Hören: raschelnde Blätter, Vogelstimmen, prasselnder Regen und Wind werden als eigene Hörerlebnisse wahrgenommen.
- Riechen: moosiger Waldboden, Wiesenblumen, Baumharz riechen je nach Jahreszeit und Witterung unterschiedlich.
- Schmecken: Früchte des Waldes dürfen nur mit der nötigen Sorgfalt (waschen, erhitzen) gekostet werden – ein nasses Blatt, süße Walderdbeeren, leicht bitterer Löwenzahn.
- Fühlen: Hartes und Weiches, Glattes und Raues, Trockenes und Nasses regen die Haut an – die haarige Raupe, der raue Tannenzapfen, das weiche Moos, der glitschige Lehm.
- Gleichgewicht: der unebene Waldboden stellt hohe Anforderungen an den Gleichgewichtssinn – mit der Zeit bewältigen die Kinder Unebenheiten mit wachsender Selbstverständlichkeit.
- Orientierung: die Kinder lernen, sich in „ihrer Umgebung" zurechtzufinden. Die Anregungen der Natur haben gegenüber künstlich arrangierten Erfahrungen eine besondere Qualität – das Kind hört und sieht nicht nur, es spürt und erlebt unmittelbar.
2. Emotionale Stabilität und Selbstwertgefühl
Voraussetzung für die Entwicklung von Selbstvertrauen ist, dass jedes Kind durch seine Bezugspersonen bedingungslose Wertschätzung erfährt. Im sich stetig wandelnden Umfeld „Natur" nimmt sich ein Kind mit all seinen Sinnen in besonderem Maße selbst wahr. Durch den ständigen Umgang mit der Natur lernen Kinder, ihre Grenzen zu erweitern und ihr Vertrauen in das eigene Können weiterzuentwickeln – die Erzieher begleiten sie dabei.
Das Kind lernt vorwiegend über eigenständiges Tun, schätzt seine Möglichkeiten und Grenzen ein und bewältigt Situationen umsichtig. So entwickelt es spielerisch ein ausgeprägtes Selbstvertrauen; kreative und körperliche Erfahrungen wie das Gestalten mit Naturmaterialien, das Überwinden von Hindernissen oder die Aneignung von Wissen über Baum- und Pflanzenarten stärken Persönlichkeit und Selbstwert zusätzlich.
3. Kognitive Kompetenz
Im Wort „Be-greifen" steckt bereits, dass der Mensch Zusammenhänge am besten versteht, wenn er die Dinge greifen kann. Der Wald, die Natur, das Wetter, die Rhythmen der Pflanzen sowie die Lebensgewohnheiten der Tiere bieten den Kindern zahlreiche Anregungen; Antworten auf ihre Fragen erarbeiten sie sich mit Unterstützung der Erzieher selbst, etwa mithilfe von Bestimmungsbüchern oder Lupen.
Beim Spielen üben sich die Kinder immer wieder als Baumeister und sammeln Erfahrungen mit ein- und mehrdimensionaler Geometrie, indem sie passendes Baumaterial nach Länge, Stärke und Form auswählen. Erste Erfahrungen mit Zeit, Monatsnamen und Wochentagen sammeln die Kinder durch einen strukturierten Tages- und Wochenablauf sowie durch feste Rituale im Morgenkreis, etwa das tägliche Besprechen von Datum und Wochentag. Naturveränderungen und Wetterphänomene werfen zahlreiche Fragen auf, die gemeinsam durch Gespräche, Bücher, Mythologien und Experimente beantwortet werden – so prägen sich die gewonnenen Erkenntnisse durch direktes Erleben besonders intensiv ein.
4. Sprachkompetenz
Die spielzeugarme Umgebung fordert die Kinder heraus, sich intensiv miteinander zu beschäftigen und zu kommunizieren – dies baut die kommunikativen Fertigkeiten stetig aus, die in spontanen oder angeleiteten Rollenspielen angewendet werden.
Der Aufenthalt in der Natur ist täglich Anlass, neue Begriffe zu lernen: Kinder lernen im Wald, Tiere und Pflanzen zu unterscheiden, und erweitern so ihren Wortschatz erheblich – Waldkinder können zu Schulbeginn häufig eine Vielzahl von Vogelarten an Aussehen und Ruf erkennen und benennen. Lieder, Reime, Gedichte, Bilderbücher, Fingerspiele, alte Kinderspiele und Erzählungen haben auch im Wald ihren Platz; besonders Märchen und Naturmythologien entfalten an einem „märchenhaften" Platz im Wald eine ganz intensive Wirkung. Beobachtungen zur Sprachentwicklung werden mit dem „Seldak"-Beobachtungsbogen (IFP) in allen Altersstufen dokumentiert.
5. Erwerb von Werten und Verantwortung
Im täglichen Morgenkreis wird jedes Kind begrüßt, auch fehlende Kinder werden namentlich erwähnt und erfahren so auch in Abwesenheit Wertschätzung. Beim Meistern neuer Herausforderungen lernen die Kinder, Misserfolge zu verkraften und eigene Stärken und Schwächen kennenzulernen – diese Auseinandersetzung mit sich selbst ist Grundlage für ein positives Selbstbild und die Entwicklung moralischer Werte: Nur wer sich selbst achtet, kann auch andere mit ihren Stärken und Schwächen akzeptieren. Die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sehen wir als besondere Chance für alle beteiligten Kinder.
Kinder, die sich in Hautfarbe, Entwicklungsstand oder Religion unterscheiden, werden ausdrücklich als vollwertiges Mitglied der Gruppe behandelt. Regelmäßige Besuche bei Einrichtungen am Ort, etwa einem Seniorenheim, zeigen den Kindern, dass jeder Mensch wichtig ist und anerkannt wird. In einem Kindergarten ohne Wände und Türen ist es besonders wichtig, aufeinander zu achten, damit kein Kind „verloren" geht – diese Aufmerksamkeit ist auch für die Kinder selbst ein gelebter Lerninhalt und wird uns von Grundschullehrern immer wieder als typisches Verhalten von Waldkindern rückgemeldet.
6. Angemessenes Verhalten im sozialen Kontext
Im Naturkindergarten ist nur wenig vorgefertigtes Spielzeug vorhanden – die Kinder beschäftigen sich vornehmlich mit Gegenständen, die sie in der Natur vorfinden. Dabei ist die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes gefragt: Die Großen helfen den Kleinen, etwa beim Überqueren eines Baches oder beim Trösten. Die Gruppe nimmt Rücksicht auf Ängstliche oder Schwächere; besonders beim Umgang mit scharfen Gegenständen oder der Essbarkeit von Waldfrüchten steht Sorgfalt im Vordergrund.
In der altersgemischten Gruppe lernen die Jüngeren von den Älteren, die Älteren entwickeln Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Jüngeren. Hilfsbereitschaft und Austausch werden selbstverständlich, da die Kinder aufeinander angewiesen sind – so festigt sich das Gruppenerleben, und die Kinder lernen, eigene Positionen zu beziehen und Spielregeln gemeinsam abzustimmen. Viele Entscheidungen werden durch Mitbestimmung der Kinder getroffen; so entwickeln sie ein Grundverständnis von Meinungsbildung und lernen, mit Frustration umzugehen.
7. Kreativität, Musik
Übliche Materialien wie Wasserfarbe, Malpapier, Buntstifte, Wachsmalkreiden und Bleistifte kommen auch im Naturkindergarten zum Einsatz. Die Natur mit ihren vielfältigen Materialien, Formen und Farben bietet darüber hinaus ein ideales Umfeld für eigene Gestaltungs- und Ausdruckswege: Mit Zweigen, Tannenzapfen, Blättern und anderen Fundstücken lassen sich zahlreiche Spiele erfinden – ein Erdhügel wird zur Ritterburg, ein Stein heute zum „Fahrzeug", morgen zum Klopfwerkzeug. Besuche in Museen, im Theater oder bei Künstlern eröffnen den Kindern weitere Erfahrungen.
Das tägliche Begrüßungs- und Abschiedslied ist fester Bestandteil unserer Rituale; zu Festen und Themen im Jahresverlauf wird eine Vielzahl passender Lieder erarbeitet, begleitet von Bewegungen, Musikinstrumenten (Klangstäbe, Trommeln, Rasseln) und Naturmaterial (Steine, Stöcke). Der kreative Einsatz musikalischer Elemente macht den Kindern Freude und fördert den Gemeinschaftssinn – sie lernen, zwischen laut und leise, tief und hoch, schnell und langsam zu unterscheiden, und erproben ihre eigene Singstimme.
8. Schulfähigkeit
Das letzte Kindergartenjahr dient auch im Naturkindergarten der gezielten Vorbereitung auf die Grundschule – alle in diesem Konzept beschriebenen Fertigkeiten zielen darauf ab, die Kinder auf den Einstieg in die 1. Klasse vorzubereiten. Entsprechend dem BayKiBiG werden die Kinder während der gesamten Aufenthaltszeit in ihren Lernfortschritten beobachtet, sodass Fortschritte wie auch eventuelle Defizite rechtzeitig erkannt und – gemeinsam mit den Eltern – bearbeitet werden können.
Wir nehmen regelmäßig an Kooperationstreffen mit der ortsansässigen Grundschule teil, führen jährlich einen Elternabend für die Eltern der künftigen Grundschüler und deren Lehrer durch, besuchen mit den Kindern die Schule und laden die Kooperationslehrer zu einem Besuch im Naturkindergarten ein – uns ist ein behutsamer Übergang in die Schule besonders wichtig. Am Ende des Kindergartenjahres verabschieden wir unsere Schulkinder mit einem Fest und erleichtern ihnen so den Einstieg in den neuen Lebensabschnitt.
Der Tagesablauf
Struktur und Tagesablauf folgen bewährten Mustern: Begrüßung – Morgenkreis – Freispiel – Brotzeit – Wechsel von gezielter Beschäftigung und Freispiel – Schlusskreis.
Der Tag beginnt am Stammplatz mit der Begrüßung der Kinder und der Verabschiedung der Eltern. Manchen Kindern genügen wenige Worte, um sich auf den Tag einzulassen, andere brauchen besondere Aufmerksamkeit – etwa Feuer anmachen dürfen, ein Bilderbuch, einen Stock suchen oder Schaukeln. Fällt einem Kind der Abschied schwer, wird gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen gesucht.
Der Morgenkreis findet statt, sobald alle Kinder da sind, in der Regel gegen 9:00 Uhr, angekündigt durch eine Trommel. Der gemeinsame Beginn dient dazu, sich wahrzunehmen, Bedürfnisse und Ideen zu besprechen und das Waldziel des Tages festzulegen; oft gibt es kleine themenbezogene Angebote wie eine Liedeinführung, Wahrnehmungsspiele oder eine Bilderbuchbetrachtung.
Mit einer kleinen, vom Kindergarten gestellten Zwischenmahlzeit beginnt die Freispielzeit, die je nach Bedürfnislage am Stammplatz oder an einem anderen Ort in der Umgebung stattfindet. Im Freispiel bestimmt das Kind Ort, Spielpartner und Spielmaterial selbst; die Erzieherinnen begleiten situativ und stehen für Fragen zur Verfügung. Nach rund eineinhalb Stunden folgt nach gemeinsamem Händewaschen eine gemütliche Brotzeit an einem großen Tisch oder auf Decken – Zeit zur Ruhe, zum Zuhören und für Gespräche.
In der zweiten Freispielzeit werden oft gezielte Beschäftigungen angeboten – sachbezogen mit Einzelnen, in der Kleingruppe (z. B. die regelmäßige Vorschule) oder mit der gesamten Gruppe, unter Einbeziehung der Ideen der Kinder. Die Aufräumphase wird erneut mit der Trommel angekündigt, damit die Kinder ihre Tätigkeit abschließen und die Spielmaterialien aufräumen können.
Ein gemeinsamer Abschlusskreis beendet den Vormittag im Wald – der Platz, um den Tag und das Erlebte zu reflektieren, oft mit einem gemeinsamen Bewegungsspiel und einem Schlusslied. Die Kinder werden von ihren Eltern am Stammplatz abgeholt.
Naturkindergartenordnung
§ 1 Träger des Naturkindergartens
Träger des Naturkindergartens Dießen ist der Verein Naturkindergarten Dießen e. V.
§ 2 Aufnahme
- In den Naturkindergarten können Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden, soweit Plätze vorhanden sind. Kinder, die bis Ende November des laufenden Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, können ab September als Kindergartenkinder aufgenommen werden.
- Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Naturkindergartens in ausreichender Weise Rechnung getragen werden kann. Ihre Integration ist eine Bereicherung für den Naturkindergarten und daher anzustreben.
- Der Träger legt mit der pädagogischen Leiterin die Grundsätze für die Aufnahme der Kinder fest. Über die Aufnahme entscheidet die Kindergartenleitung in Absprache mit dem Team nach den beschlossenen Kriterien (siehe Anlage 1). Der Vorstand wird darüber informiert und hat gegebenenfalls ein Vetorecht.
- Jedes Kind muss vor Aufnahme ein ärztliches Attest vorweisen, das dem Aufnahmeantrag beigefügt sein muss. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung.
- Nach Unterzeichnung des Aufnahmeantrages und Gegenzeichnung durch den Träger sowie nach Vorlage der nötigen Bescheinigungen gilt das jeweilige Kind als aufgenommen.
- Auf die Gefahren im Wald, wie Fuchsbandwurm und durch Zeckenbisse ausgelöste Erkrankungen (HGE, FSME und Borreliose), wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Entsprechende Gesundheitsrisiken werden von den gesetzlichen Vertretern in Kauf genommen.
- Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, Änderungen der gesetzlichen Vertretung sowie der Anschriften und/oder privaten/geschäftlichen Telefonnummern der pädagogischen Leiterin unverzüglich mitzuteilen, damit sie bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen des Kindes erreichbar sind.
- Bei der Abholung werden die Kinder nur den gesetzlichen Vertretern oder den von ihnen schriftlich genannten Personen ausgehändigt.
§ 3 Öffnungszeiten und Ferien
- Im Interesse des Kindes und der Kontinuität der Gruppe soll der Naturkindergarten regelmäßig besucht werden.
- Falls ein Kind verhindert ist, ist die pädagogische Leiterin bzw. sind andere Fachkräfte bis spätestens 9:00 Uhr hierüber zu informieren.
- Der Naturkindergarten ist grundsätzlich montags bis freitags geöffnet, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der zusätzlichen Schließungszeiten.
- Die Betreuungszeiten sind grundsätzlich von 8:00–13:30 Uhr. Bringzeit: 8:00–8:30 Uhr, Abholzeit: 13:00–13:30 Uhr. Der Träger behält sich nach Vorschlag der pädagogischen Mitarbeiter und des Elternbeirates das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern.
- Treffpunkt ist in der Regel am Bauwagen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Absprache.
- Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet grundsätzlich am 31.08. des Folgejahres.
- Die Ferien werden vom Träger der Einrichtung festgelegt.
- Zusätzliche Schließtage können sich insbesondere aus folgenden Anlässen ergeben: Krankheit, behördliche Anordnungen, Verpflichtung zur Fortbildung, Fachkräftemangel, betriebliche Mängel, Betriebsausflug. Über zusätzliche Schließtage werden die gesetzlichen Vertreter unverzüglich informiert.
- Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung eines pädagogischen Mitarbeiters kann nach Absprache des Trägers mit dem Elternbeirat ein Elternteil an dessen Stelle eingesetzt werden (Elternnotdienst). In diesem Fall geht die Kindergartenhaftpflichtversicherung auf die entsprechende Person über.
§ 4 Elternbeitrag
- Für den Besuch des Naturkindergartens wird ein monatlicher Elternbeitrag erhoben. Für den Einzug ist vom gesetzlichen Vertreter eine Einzugsermächtigung zu erteilen; die Beiträge werden jeweils im Voraus zu Beginn des Kalendermonats abgebucht. Die Festsetzung obliegt dem Träger.
- Der Elternbeitrag beträgt derzeit für 5 Tage/Woche 56 € im Kalendermonat. Eine Geschwisterermäßigung senkt den Beitrag auf 33 € für das zweite und jedes weitere Kind, das die Einrichtung besucht.
- Die Beiträge sind auch während der Kindergartenferien und bei Schließung aus besonderem Anlass zu entrichten. Dies gilt auch bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung. Für Schulanfänger ist der Beitrag bis zum Ende des Kindergartenjahres zu zahlen.
- Entsprechend Art und Zielsetzung des Vereins ist der engagierte Einsatz der Eltern erwünscht und erforderlich. Die Eltern verpflichten sich zu mindestens 25 Stunden Einsatz jährlich, z. B. durch Arbeitsleistung (Krankheitsvertretung, bauliche Maßnahmen, Reinigung), Organisation und Fahrdienst bei Ausflügen, Sonderaktionen (Flohmärkte, Second-Hand-Märkte, Bastelaktionen, Weihnachtsbasar), Mitwirkung an der Vereinsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Festen sowie Geld- und Sachspenden.
- Es wird erwartet, dass die Eltern an den vom Träger bzw. Elternbeirat einberufenen Elternabenden teilnehmen. Für Einzelgespräche stehen die Erzieherinnen nach vorheriger Absprache zur Verfügung.
§ 5 Elternbeirat
Die gesetzlichen Vertreter werden durch einen jährlich zu wählenden Beirat an der Arbeit des Naturkindergartens beteiligt. Der Elternbeirat besteht aus drei Mitgliedern und unterstützt insbesondere die Arbeit des Trägers und der Mitarbeiter. § 11 Abs. 4 der Vereinssatzung gilt entsprechend. Der Elternbeirat hält pro Kindergartenjahr mindestens zwei Elternabende ab.
§ 6 Versicherungen
- Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind Kinder von 2,5 Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII gesetzlich gegen Unfälle versichert – auf dem direkten Weg zum und vom Naturkindergarten, während des Aufenthalts sowie bei allen Veranstaltungen außerhalb des Grundstücks.
- Unfälle auf dem Weg von und zur Einrichtung, die eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der pädagogischen Leiterin unverzüglich zu melden. Für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung von Garderobe und persönlichen Gegenständen wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
- Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die gesetzlichen Vertreter, nicht der Träger oder die pädagogischen Mitarbeiter. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
§ 7 Aufsicht
Die pädagogischen Mitarbeiter sind während der vereinbarten Betreuungszeit für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
- Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit der Übergabe der Kinder am vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Übergabe am Ende der Betreuungszeit an die gesetzlichen Vertreter oder von ihnen benannte Personen. Auf dem Hin- und Rückweg obliegt die Aufsichtspflicht allein den gesetzlichen Vertretern bzw. den abholberechtigten Personen.
- Der pädagogischen Leiterin wird schriftlich mitgeteilt, wer zum Abholen berechtigt ist; ebenso muss schriftlich erklärt werden, wenn das Kind den Weg ohne Begleitung antreten darf. In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht mit der Entlassung des Kindes.
- Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Feste, Ausflüge) sind die gesetzlichen Vertreter aufsichtspflichtig, sofern keine andere Absprache getroffen wurde.
§ 8 Kündigung
- Die gesetzlichen Vertreter können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Zu den Monatsenden Juni und Juli ist eine Kündigung ausgeschlossen.
- Wechselt das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule, bedarf es keiner Kündigung – das Vertragsverhältnis endet automatisch.
- Der Träger kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen, insbesondere bei unentschuldigtem Fehlen über mehr als 4 Wochen, wiederholter Nichtbeachtung der Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung, oder Zahlungsrückstand über 3 Monate trotz schriftlicher Mahnung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Regelung im Krankheitsfall
- Für die Wiederaufnahme nach Krankheit sind das Bundesseuchengesetz und die zugehörigen Richtlinien maßgebend.
- Bei ansteckender Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds ist die pädagogische Leiterin unverzüglich zu informieren; der Besuch ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Vor Wiederbesuch nach ansteckender Krankheit ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen; ein amtsärztliches Attest kann verlangt werden.
- Bei bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder Verlausung darf der Kindergarten nicht besucht werden, bis eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Dies gilt auch für Eltern, Personal und sonstige Personen.
- „Ausscheider" (z. B. von Salmonellen) dürfen die Einrichtung nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen betreten.
- Im Falle einer AIDS-Erkrankung entscheidet der Träger zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitern und dem Elternbeirat über das weitere Vorgehen.
- Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall oder Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten.
- Ärztlich verordnete Medikamente werden in der Einrichtung nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen gesetzlichen Vertretern und pädagogischen Mitarbeitern verabreicht.
- Allergien, Krankheiten und besondere Ernährungsanforderungen müssen der pädagogischen Leiterin schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10 Sicherheit
Die Ausrüstung der pädagogischen Mitarbeiter besteht aus einer Erste-Hilfe-Ausrüstung, einem Leiterwagen und einem Handy.
§ 11 Verhalten im Wald
- Aus dem Wald darf nichts verzehrt werden.
- Auf den Boden gefallenes Essen wird entsorgt.
- Bitte eine abfallarme Brotzeit und eine wiederverwendbare Trinkflasche mitgeben.
- Pilze und tote Tiere dürfen nicht angefasst werden.
- Nach dem Toilettengang und vor dem Essen werden die Hände sorgfältig gereinigt.
- Das Besteigen jagdlicher Einrichtungen und aufgestapelten Holzes ist verboten.
- Auf die Gefahren durch Zecken und Fuchsbandwürmer werden die gesetzlichen Vertreter ausdrücklich hingewiesen; es wird empfohlen, die Kinder täglich am ganzen Körper – auch in den Haaren – nach Zecken abzusuchen.
§ 12 Bekleidung und Rucksack
- Bekleidung und Ausrüstung müssen den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasst werden.
- Beim Rucksack und dessen Inhalt sollten die Kräfte des Kindes beachtet werden, um Haltungsschäden zu vermeiden.
- Im Rucksack sollten eine isolierte Sitzgelegenheit, eine abfallarme Brotzeit und ein Getränk mitgeführt werden.
§ 13 Gruppengröße
Die Gruppengröße beträgt maximal 9 Kinder pro pädagogischem Mitarbeiter.
§ 14 Änderungen der Kindergartenordnung; Schlussbestimmungen
- Änderungen erfolgen gemäß den Vorschriften der Satzung.
- Änderungen und Ergänzungen der Naturkindergartenordnung bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vorschriften nicht; sie wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Anlage 1 – Aufnahmekriterien
- Über die Vergabe eines Kindergartenplatzes entscheidet zum einen die Situation der bestehenden Gruppe – angestrebt werden eine Ausgewogenheit von Jungen und Mädchen sowie eine gute Mischung der Altersgruppen.
- Zum anderen kann auch die Situation des aufzunehmenden Kindes entscheidend sein, z. B. bei akuten Trennungssituationen, sozial benachteiligten Familien, Geschwisterkindern, alleinerziehenden Eltern oder besonderem Betreuungsbedarf – auch hier ist die Ausgewogenheit der Gruppe Maßstab.
- Die Einzelentscheidung trifft die Kindergartenleitung in Absprache mit dem Team; der Vorstand wird informiert und hat gegebenenfalls ein Vetorecht.
- Gleichrangige Kriterien: Situation der Gruppe, Geschwister in der Einrichtung, Alter des Kindes, besondere Lebenssituationen, Wohnort Dießen, Anmeldedatum, Engagement der Eltern im Verein.
Die Kriterien wurden mit dem pädagogischen Team, dem Elternbeirat und dem Vorstand des Vereins vereinbart.
Gebührenordnung
Vereinsbezogene Gebühren
| Gebühr | Betrag | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Aufnahmegebühr inkl. Mitgliedsbeitrag im Beitrittsjahr | 80 € | einmalig |
| Mitgliedsbeitrag | 30 € | jährlich, fällig im Januar (Mitgliedschaft zum 01.01. maßgeblich) |
Betreuungskosten pro Monat („Elternbeitrag")
| Buchungsdauer | 1. Kind | Geschwisterkind** |
|---|---|---|
| mehr als 5 Stunden/Tag | 85 €* | 60 €* |
* In den dargestellten Elternbeiträgen ist der staatliche Elternbeitragszuschuss bereits berücksichtigt (Stand Mai 2021: 100 € pro Kind und Monat).
** Die Geschwisterkind-Regelung gilt für die gleichzeitige Betreuung eines oder mehrerer Geschwisterkinder zusätzlich zu einem ersten Betreuungsverhältnis.
Zahlungsweise
Lastschriftvereinbarung.
Gefahreninfo
Liebe Eltern, unsere Arbeit mit Ihren Kindern im Wald hat vielfältigste Vorteile. Dennoch sollten Sie auch über die Gefahrenquellen im Wald informiert sein.
Übertragung von Krankheiten durch Zecken
Die Zecken selbst und ihre blutsaugende Lebensweise sind für den Menschen nicht gefährlich, wohl aber zwei Arten von Krankheitserregern, die beim Stich durch infizierte Zecken übertragen werden können: Viren (Überträger der Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME) und Bakterien (Überträger der sogenannten Borreliose).
Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis (FSME)
Die FSME ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie kommt vermehrt in Süddeutschland vor und ist überwiegend an Zecken in tieferen Lagen bis ca. 500 Meter Meereshöhe zu finden. Bislang zählt unser Waldgebiet nicht zu den Risikogebieten. Nach Untersuchungen des Landesgesundheitsamtes ist ca. jede 200. bis 500. Zecke infiziert. Die Infektion verläuft zu 90 % ohne Symptome oder in Form einer Sommergrippe; bei ca. 10 % der Fälle kommt es zu einer schweren Erkrankung (Hirnhaut- bzw. Gehirnentzündung), 1–2 % der Fälle verlaufen tödlich. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, sich gegen FSME impfen zu lassen.
Borreliose (auch Lymekrankheit oder Wechselröte)
Die Borreliose ist eine Erkrankung des Nervensystems und der Gelenke. Borrelienbakterien kommen bei Zecken im gesamten Bundesgebiet vor; die Durchseuchung liegt im Schnitt bei ca. 15 %, lokal auch bei 30–40 %. Eine Impfung gegen Borreliose ist bisher nicht möglich.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Zeckenbefall
- In Wald und Flur langärmelige Kleidung, lange Hosen, Strümpfe und feste Schuhe tragen
- Nach jedem Waldaufenthalt den gesamten Körper nach Zecken absuchen (Kopf, Körperfalten, Rücken, Bauchnabel, hinter den Ohren)
- Kleidung wechseln und ausschütteln – auf heller Kleidung sind Zecken besser zu erkennen
- Ätherische Öle (Zitronen-, Geranien-, Lavendelölmischungen u. a.) können kurzfristig vorbeugen
Der kleine Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis)
Über die genauen Infektionswege können nur Vermutungen angestellt werden: möglicherweise über den Verzehr kontaminierter, niedrig wachsender Beeren, Pilze oder Fallobst, über aufgewirbelte und eingeatmete Eier bei bodenbearbeitenden Tätigkeiten, oder über direkten Kontakt mit infizierten Endwirten.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen
- Vor jedem Essen und Trinken Hände mit Seife, Wasser und Nagelbürste reinigen
- Aus Vorsicht sollte der Verzehr von gesammelten Beeren und Waldfrüchten, insbesondere im Waldkindergarten, nicht erlaubt sein
- Beeren und Obst können als Kompott gegessen werden – Abkochen über mehrere Minuten bei 60–70 °C tötet die Bandwurmeier sicher ab
- Nach Arbeiten im Freien, vor allem nach Kontakt mit Gras und Erde, Hände gründlich waschen
Quelle: BDF Fachverband Forst e. V., Schriftenreihe Band 6, Waldkindergärten
Unfälle im Wald
Sollte trotz aller Vorsicht und Wahrung der Aufsichtspflicht einmal ein Unfall passieren, kann der zuständige Notarztwagen aus Dießen den Bauwagen sehr gut finden, da das Rettungsteam uns immer wieder einmal besucht. Per Handy kann das pädagogische Team von allen Stellen im Wald aus einen Arzt verständigen. Unser gesamtes Team ist aktuell in Erster Hilfe geschult.
Ausrüstungsliste
Allgemein
- Kinder bitte zu Hause fertig anziehen
- Sonnencreme, ggf. Mücken- und Zeckenschutz bitte zu Hause auftragen
- Bitte alle Sachen der Kinder mit Namen versehen
Kleidung für den Sommer
- Dünne, lange, bequeme Hose
- Langärmeliges T-Shirt (Zecken- und Brennnesselschutz)
- Sonnenmütze
- Festes Schuhwerk, ggf. Gummistiefel
- Regenhose, Regenjacke
- Mütze, Kapuze oder Käppi (bei Regen gerne Käppi in Kombination mit der Jackenkapuze)
Kleidung für den Winter
- Mehrschichtige, dünne Kleidung, die übereinander getragen wird (Zwiebellook)
- Dicke Schneehose mit Gummizug und Anorak, ggf. Regensachen
- Mütze, Schal
- Dicke Socken (ggf. Wolle)
- Wasserfeste Handschuhe (1 Paar zum Wechseln)
- Wasserfeste Winterstiefel
- Helm und Zipfelbob (bei Schnee kann gerodelt werden, dies ist nur mit Helm erlaubt)
Rucksack
- Der Körpergröße angemessen und wasserfest, möglichst mit Brustgurt
- Möglichst vom Kind selbstständig zu öffnen und zu schließen
- Gerne mit Klappe oben, unter die bei Bedarf die Jacke geklemmt werden kann
- Inhalt: eine gefüllte Trinkflasche, die die Kinder selbst öffnen können (im Winter ggf. Thermosflasche), sowie eine gesunde, abfallarme Brotzeit
Wie das bei uns läuft?
Sie füllen für Ihr Kind das Online-Anmeldeformular aus. Wir laden dann Anfang des Jahres alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein. Sobald ein Termin dafür fest steht, ist er in der rechten Spalte auf dieser Seite zu finden. Im Anschluss daran haben alle interessierten Kinder und Eltern die Möglichkeit an einem Schnuppertag / Tag der offenen Tür einen Vormittag im Wald mitzuerleben. Nach einem persönlichen Gespräch mit beiden Elternteilen werden wir dann im Frühjahr (April) die zur Verfügung stehenden Plätze vergeben.